izsogood music

Neben der Produktion von Musik & Visuals in unserem Tonstudio und dem dazugehörigen Foto- & Videostudio, kümmern wir uns für unsere Verlagskunden auch um Themen wie Shares, Copyrights und Urheberrechte.

Worin unterstützt dich die SUISA?

Die SUISA zieht für sie Urheberrechtsentschädigungen ein, wenn jemand ihre Musik öffentlich nutzt. Dank Verträgen mit über 100 Schwestergesellschaften in aller Welt nimmt sie die Rechte von insgesamt zwei Millionen Urhebern und Verlegern wahr.

 

Um Aufführungs- & Senderechte sowie Verfielfältigungsrechte geltend zu machen, benötigt es eine Mitgliedschaft bei der SUISA, welche gegen eine einmalige Gebühr gelöst werden kann.

Was sind Urheberrechte?

Musikrechte, ein komplexes Thema, was immer wieder gerne total vergessen- oder falsch verstanden wird. Wir helfen dir deine Rechte als Musiker zu schützen.

 

Bin ich als Urheber automatisch geschützt?

Ja, das Urheberrechtsgesetz macht den Urheber eines Werkes zu seinem Eigentümer (Urheberpersönlichkeitsrechte). Dieses Werk darf nur veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich aufgeführt, gesendet oder wie auch immer verbreitet werden, wenn sein Urheber damit einverstanden ist. Dafür darf der Urheber eine Entschädigung verlangen. Der Urheber darf seine Aufführungs- & Senderechte sowie seine Verfielfältigungsrechte an Musikverläge, Firmen oder Privatpersonen abtreten.

 

Kann ich Urheberpersönlichkeitsrechte abgeben?

Nein, in der Schweiz ist es nicht möglich seine Urheberpersönlichkeitsrechte ganz oder teilweise abzugeben. Die Urheberpersönlichkeitsrechte verfallen per Gesetz erst 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers.


Cash Out Streams

Als Urheber deiner Musik kannst du auf verschiedene Arten Geld verdienen. Früher wurden CD's verkauft, heute konsumiert die Gesellschaft Musik grösstenteils über Streamingdienste wie Spotify und Apple Music.

Was muss ich tun um meine Musik zu monetarisieren?

In erster Linie musst du dich bei einem Distributor registrieren und deine Musik hochladen. Diesen Service bieten wir unseren Verlagskunden zur administrativen Entlastung an. Sobald du deine Hörerschaft erreichst, ist jeder Klick bares Geld wert.

Wann soll ich meine Musik hochladen?

Nach dem Mastering ist dein Song bereit hochgeladen zu werden. Dazu benötigst du mindestens ein Cover (.jpg) um den Upload durchzuführen.

 

Um die Aufmerksamkeit von Playlistkuratoren zu erhalten und in eine grosse Playlist aufgenommen zu werden, empfiehlt es sich dein Werk mindestens 30 Tage vor dem gewünschten Releasedatum hochzuladen. Ein Express-Upload ist ebenfalls möglich, wir raten dir jedoch davon ab.

Welcher Anbieter bezahlt wie viel?

Der Betrag welcher pro Stream bezahlt wird unterscheidet sich pro Streamingdienst wie auch vom Land aus welchem gestreamt wurde. Die Schweiz ist zum Beispiel bei Spotify mit CHF 0.005 pro Stream auf Platz zwei der Welt (Angaben ohne Gewähr).


Talent? Let's work!

Du hast ein Ziel, Talent und Disziplin? Melde dich jetzt

Unsere Türen stehen jungen Talenten weit offen, denn wir bieten ausgewählten Musikern die Möglichkeit, Projekte zu stark vergünstigten Preisen umzusetzen. Wir sind immer auf der Suche nach motivierten Künstlerinnen und Künstlern aus allen Genres.

Wenn du denkst, dass du von unserem Angebot profitieren könntest, zögere nicht und sende uns dein Demo. Wir freuen uns darauf, deine musikalischen Ambitionen zu unterstützen und gemeinsam erfolgreich umzusetzen.

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